Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.06.1999 - 3 Wx 130/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11646
OLG Düsseldorf, 02.06.1999 - 3 Wx 130/99 (https://dejure.org/1999,11646)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.06.1999 - 3 Wx 130/99 (https://dejure.org/1999,11646)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juni 1999 - 3 Wx 130/99 (https://dejure.org/1999,11646)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,11646) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157 § 2269 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Erbe der Kinder bei gemeinschaftlichem Testament

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1544
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20

    Voraussetzungen für gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament

    Hätten die Ehegatten gewollt, dass die Schlusserbeneinsetzung nur ausnahmsweise und nur für den - seltenen - Fall des zeitgleichen Versterbens gelten sollte, hätten Formulierungen wie "Für den Fall, dass wir gemeinsam versterben", "im Falle unseres gemeinsamen Ablebens" (so beispielsweise im Fall des OLG Düsseldorf, Beschluss v. 2.6.1999, 3 Wx 130/99; ähnlich OLG Karlsruhe, Beschluss v. 28.4.1987, 11 W 152/86), "im Falle unseres beiderseitigen Ablebens" (BayObLG, Beschluss v. 28.12.1989, Breg. 1a Z 1/89) oder "Sollte uns beiden etwas zustoßen" nahegelegen (vgl. zu den möglichen Formulierungen die Beispiele bei Horn/Kroiß, Testamentsauslegung, 2.A., § 26 Rn. 19 ff.).
  • OLG Frankfurt, 19.10.2021 - 20 W 221/18

    Formulierung im Falle unseres gemeinsamen Ablebens in Ehegattentestamt

    aa) Grundsätzlich ist die fragliche Formulierung in dem gemeinschaftlichen Testament nicht eindeutig und damit auslegungsbedürftig (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.1999, Az. 3 Wx 130/99, zitiert nach juris Tz. 18; noch anders: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.04.1987, Az. 11 W 152/86, zitiert nach juris Tz.8, das eine solche Formulierung zwingend im Sinne von "gleichzeitig" aufgefasst hat).

    (a) Zunächst spricht die gewählte Formulierung "im Falle unseres gemeinsamen Ablebens" für sich betrachtet eher dafür, dass nur der - zwar seltene - Fall eines zeitgleichen oder möglicherweise auch in einem so kurzen zeitlichen Abstand eintretenden Versterbens der Ehegatten, der dem Überlebenden keine Möglichkeit zur Errichtung einer letztwilligen Verfügung mehr lässt, geregelt werden soll (so auch: KG Berlin, Beschluss vom 04.02.2021, Az. 19 W 1118/20, Tz. 64 in Abgrenzung zu der dort verwendeten Formulierung "nach gemeinsamen Ableben" ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.02.2012, Az. 15 W 1544/11, Tz. 20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.1999, Az. 3 Wx 130/99, Tz. 23; jeweils zitiert nach juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht